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Besser versichert. Gesünder sein.

„Allianzen auf Augenhöhe“ – MAHLE BKK setzt sich für die Förderung von Frauen in Führungspositionen ein

Wenn wir uns als Gesellschaft zukunftsfähig aufstellen wollen, dann müssen wir in allen Lebensbereichen allen Menschen dieselben Chancen einräumen. Klar ist: Chancengleichheit ist ein Gebot der Stunde, auch und gerade im Gesundheitswesen.

Auch wir als MAHLE Betriebskrankenkasse setzen uns für die Förderung von Frauen in Führungspositionen, aber auch die grundsätzliche Gleichstellung aller ein. Im Interview mit casusQuo berichtet Nicole Müller-Coonan, Vorständin der MAHLE Betriebskrankenkasse, über Frauen im Gesundheitswesen, Frauenförderung und welche Erfahrungen sie selbst in ihrer Laufbahn gemacht hat.

Werfen Sie gerne einen Blick in das Interview.

Hier geht's zum Interview

 

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datenschutz-epa

Datenschutzhinweise der MAHLE Betriebskrankenkasse
für die elektronische Patientenakte (ePA)

A. Allgemeines

Die Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 343 SGB V sind im Abschnitt F dieses Dokumentes ausführlich beschrieben.


Vorbemerkung
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit und einem vereinfachtem Bearbeitungsverfahren wurde die gendergerechte Ansprache durch die einheitliche Verwendung der Formulierungen:

  • "Versicherter"
  • "Vertreter"

ersetzt. Mit der Benutzung dieser Begriffe sind immer ohne Einschränkung alle Geschlechter gemeint.

A.1 Name und Anschrift des Verantwortlichen

Der Verantwortliche im Sinne von §§ 341 Abs. 4 Satz 1, 307 Abs. 4 SGB V in Verbindung mit Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung ist die:


MAHLE Betriebskrankenkasse
Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart
Tel.: 0711 2090-9400
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Webseite: www.mahle-bkk.de

A.2 Kontaktdaten Datenschutzbeauftragter des Verantwortlichen

Cornelius Kalk
Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

A.3 Zuständige Datenschutzaufsicht

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711 615541-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

A.4 Zuständige Rechtsaufsicht

Ministerium für Soziales und Integration
Postfach 10 34 43
70029 Stuttgart
Tel.: 0711 123-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

A.5 Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Versicherten, soweit dies zur Bereitstellung bzw. Nutzung einer funktionsfähigen ePA erforderlich ist. Sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Versicherten auf der Grundlage einer Einwilligung geschieht, erfolgt dies aufgrund einer dahingehenden gesetzlichen Verpflichtung aus dem SGB V. Eine Bereitstellung der ePA für unsere Versicherten ohne deren Einwilligung ist gesetzlich nicht zugelassen.
Die Nutzung der ePA ist für unsere Versicherten freiwillig. Ihnen entsteht kein Nachteil, sofern sie sich gegen die Nutzung der ePA entscheiden.

A.6 Einbindung von Dritten

Wir geben Daten unserer Versicherten grundsätzlich nicht an Dritte weiter. Wir setzen verschiedene technische Dienstleister ein, um unseren Versicherten die ePA bereitstellen zu können. Hierbei handelt es sich ausschließlich um Unternehmen der BITMARCK Unternehmensgruppe. In diesem Zusammenhang kann es vorkommen, dass ein solcher technischer Dienstleister Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält. Wir wählen diese Dienstleister sorgfältig aus und treffen alle datenschutzrechtlich erforderlichen Maßnahmen für eine zulässige Datenverarbeitung. Die beauftragen Dienstleister sind ebenfalls verpflichtet, alle datenschutzrechtlichen Maßnahmen einzuhalten und werden im Rahmen einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV) verpflichtet.

A.7 Datenverarbeitung außerhalb der Europäischen Union

Eine Verarbeitung der Daten unserer Versicherten außerhalb der europäischen Union findet nicht statt.

A.8 Betroffenenrechte

Unsere Versicherten haben das Recht auf Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten. Diesbezüglich können sich unsere Versicherten jederzeit an uns wenden.
Unsere Versicherten haben das Recht auf Berichtigung oder Löschung, oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit ihnen dieses Recht gesetzlich zusteht.
Unsere Versicherten haben ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Unsere Versicherten haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

A.9 Löschung von Daten

Wir löschen die ePA unseres Versicherten grundsätzlich dann, wenn kein Erfordernis für eine weitere Speicherung besteht. Ein Erfordernis kann insbesondere dann bestehen, wenn die Daten noch benötigt werden, um die ePA für unsere Versicherten weiterhin bereitstellen zu können. Im Falle von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten kommt eine Löschung erst nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungspflicht in Betracht.

A.10 Automatisierte Entscheidungsfindung

Wir setzen keine Verarbeitungsvorgänge ein, die auf einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gem. Art. 22 DSGVO beruhen.

A.11 Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Unsere Versicherten haben das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei einer der Ziffer A.3 und A.4 genannten Aufsichtsbehörden zu beschweren.

A.12 Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung

Unseren Versicherten steht das Recht zu, ihre datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf kann wie folgt erklärt werden: Gegenüber der Krankenkasse jederzeit schriftlich oder auf elektronischem Weg über die ePA-App ohne Angabe von Gründen.
Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung, nicht berührt.

B. Bereitstellung der ePA durch die Krankenkasse

B.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Nach Erteilung der ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen (über die ePA-App) Einwilligung unseres Versicherten legen wir eine individuelle und ausschließlich von unserem Versicherten verwendete elektronische Patientenakte (ePA) an, welche unser Versicherter eigenständig souverän und autonom verwalten und verwenden kann. Ein Versicherter kann in seiner ePA eine oder mehrere vertretende Personen, hinzufügen, siehe hierzu Kapitel D2.

Bei der Bereitstellung der ePA werden folgende personenbezogene Daten unseres Versicherten verarbeitet:

  • Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments:
    • Aufenthaltstitel
    • oder Personalausweis
    • oder Reisepass
  • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (eGK). Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.
  • Name, Vorname
  • Geburtsdatum des VersichertenGeburtsort des Versicherten
  • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
  • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
  • IdentDataTime (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Versicherten)
  • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
  • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
  • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort; Straße, Hausnummer;
  • Ende der Registrierung / Ja oder Nein
  • Zeitpunkt Registrierungsbeginn
  • Titel
  • Namenszusatz
  • Vorsatzwort (z. B.: "von", "de", "van")
  • Geschlecht
  • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
    • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
    • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
  • VIP - Kennzeichen
  • ICCSN (Kartenkennnummer auf der Rückseite der eGK)
  • istNfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete eGK für "Near Field Communication" (NFC) ausgerüstet ist.)
  • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
  • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

B.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Erstellung der ePA ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

B.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Bereitstellung der ePA gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach SGB V. In diesem Zusammenhang bedarf es der Zuordnung einer konkreten ePA zu unserem Versicherten.

B.4 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen.

B.5 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der ePA

Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Bereitstellung der ePA jederzeit widerrufen und gegenüber der Krankenkasse die Löschung der ePA verlangen. Der Versicherte erklärt den Widerruf durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens, schriftlich oder persönlich in einer unserer Geschäftsstellen.

C. Nutzung Anwendung E-Rezept

C.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen.

Dabei werden die Daten wie in Kapitel B.1 beschrieben verarbeitet sowie Standortdaten und Versichertennummer.

Die Anmeldung am Fachdienst E-Rezept erfolgt über einen elektronischen Identitätsnachweis (z. B. elektronische Gesundheitskarte oder 2D-Code) welches Versichertenstammdaten (z. B. Name und Versichertennummer) enthält.

Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheken
Rezepte: Apotheken erhalten das Zugriffsrecht für das im Fachdienst E-Rezept gespeicherte E-Rezept. Eine direkte Kommunikation zwischen ePA-App und Apotheke erfolgt dabei nicht da die ePA-App direkt mit dem Kommunikationssystem der Apotheke kommuniziert.

Mitteilungen: die Kommunikation mit der Apotheke läuft über den Fachdienst E-Rezept, der die Mitteilungen archiviert. Die ePA-App lädt die Mitteilungen vom Fachdienst E-Rezept und speichert sie auf dem Gerät.

C.2 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Nutzung des E-Rezept-Moduls ist die Einwilligung unseres Versicherten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. § 360 Abs. 10 SGB V.

C.3 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung der Anwendung E-Rezept durch den Versicherten zum Abruf und zur Einlösung von ausgestellten Rezepten.

C.4 Dauer der Speicherung

Für den Versicherten besteht die Möglichkeit Rezepte selbst zu löschen, ansonsten werden die Rezepte nach 100 Tagen durch den Fachdienst E-Rezept gelöscht (§ 360 Abs. 11 SGB V). Zugriffsprotokolle im Fachdienst E-Rezept werden nicht auf dem Gerät gespeichert und können nicht gelöscht werden. (Automatische Löschung nach drei Jahren (§ 309 SGB V))

C.5 Widerrufsmöglichkeiten für die Nutzung der Anwendung E-Rezept-Moduls

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung des E-Rezept-Moduls durch den Versicherten zwingend erforderlich. Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung des E-Rezept-Moduls jederzeit widerrufen, durch Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App.

D. IAM Registrierungsprozess für die ePA

Die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Datenverarbeitungsprozesse sind zur Bereitstellung der ePA zwingend erforderlich.

D.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Zur rechtssicheren Einrichtung für die Bereitstellung einer ePA- für unseren Versicherten ist es erforderlich, ein Verifikations-Verfahren durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Person, die sich für eine ePA registriert auch tatsächlich unser Versicherter ist. Diese Prozessabläufe sind nachfolgend beschrieben:
  1. Schritt: Der Versicherte installiert die ePA App und startet diese.
  2. Schritt: Der Versicherte klickt den Funktionsbutton "Los geht`s" an.
  3. Schritt: Der Versicherte klickt, wenn bereits ein Benutzerkonto besteht,auf "Anmelden bei der MAHLE BKK", oder muss sich zuerst über den       Funktionsbutton "Registrieren" ein Benutzerkonto anlegen.
  4. Schritt: Um mit der Registrierung zu starten, klickt der Kunde auf "Jetzt loslegen"
  5. Schritt: Der Versicherte gibt die folgenden Daten, gemäß der vorgegebenen Felder ein:
    1. E-Mail-Adresse
    2. Versichertennummer
    3. PLZ
    4. Auswahl eines individuellen Passwortes
    5. Passwort Wiederholung
    6. Eingabe der letzten 6 Stellen der Kennnummer der eGK (ICCSN)
  6. Schritt: Der Versicherte bestätigt in der Checkbox, die Akzeptanz der Nutzungsbedingungen IAM sowie die Akzeptanz der Einwilligung IAM, um die Registrierung abzuschließen.
  7. Schritt: Der Versicherte muss die E-Mail-Adresse bestätigen und muss dafür in der versendeten E-Mail den Link aufrufen, um fortfahren zu können.
  8. Schritt: Der Versicherte legt einen App-Code als weiteres Sicherheitsmerkmal fest.
  9. Schritt: Es wird die Identität überprüft mit einem der zur Verfügung gestellten Verfahren.
  10. Schritt: Patientenakte einrichten:
    • Höchster Komfort mit App-Code
    • Höchste Sicherheit mit Gesundheitskarte
  11. Schritt: Gerät und App verknüpfen
    • Bei der Einrichtung der Patientenakte via App-Code
    • Eine Gerätebindung, das heißt die App mit dem Gerät zu verknüpfen, ist entsprechend der Sicherheitsvorgaben notwendig.
  12. Schritt: Im Anschluss wird dem Versicherten die Freigabe zur Nutzung angezeigt und damit sind die Voraussetzungen für die Einrichtung der ePA abgeschlossen.
Beim Registrierungsverfahren werden vorstehende Daten in einem technischen Container temporär gespeichert.
Nach Verifikation der eingegebenen Daten durch die MAHLE BKK wird der Versicherte als Nutzer der ePA angelegt und zur Nutzung freigeschaltet. Der Versicherte erhält hierzu eine Bestätigung der MAHLE BKK.

D.2 Erfassung der Daten für einen Fehlerreport

Wir benötigten die im Folgenden aufgeführten Informationen, wenn ein Versicherter einen Fehler meldet und die Ursache analysiert werden muss. 

D.2.1 Automatisiert übermittelte Daten

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall einen Report erstellt und dieser wird automatisch an das Business Service Management (BSM) versendet. 
Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

Automatisiert übermittelte Daten (Tabelle)

D.2.2 Manuell übermittelte Daten

Für die ePA Apps für IOS und Android sowie die Desktop App wird im Fehlerfall einen Report erstellt. Zusätzlich zu dem automatisiert übermittelten Report können Nutzer die folgenden Daten manuell an das Business Service Management (BSM) versenden.

Die folgenden Informationen können zusätzlich im Fehlerfall an das BSM übermittelt werden. Diese übermittelten Daten werden ausschließlich zur Fehlerbehebung analysiert.

Manuell übermittelte Daten (Tabelle)

D.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für den IAM Registrierungsprozess der ePA und die hierbei verarbeiteten Daten ist die Einwilligung unseres Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.


D.4 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die rechtssichere Identifikation des Versicherten sowie die Verhinderung von Daten- und Identitätsmissbrauch.

D.5 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die ePA gekündigt und final gelöscht wurde sowie die Einwilligung weiterer Anwendungen widerrufen wurde.

D.6 Widerrufsmöglichkeiten für die Registrierung in der ePA-App

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Registrierung der ePA-App zwingend erforderlich. Unser Versicherter kann seine Einwilligung zur Registrierung der ePA-App gleichwohl jederzeit widerrufen und gegenüber uns die Löschung der ePA-App verlangen. Hierzu muss der Versicherte in der ePA-App seine Einwilligung widerrufen oder den Widerruf schriftlich an uns senden.

E. Nutzung der ePA-App und Datenspeicher über die App

E.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für den Versicherten

E.1.1 Start mit Login Maske

Der Versicherte startet die App, nach erfolgter Registrierung und Identifizierung.
Zuerst erscheint die Login Maske, in die der Versicherte seine Zugangsdaten (Versichertennummer und Passwort sowie zur Auswahl App-Code, Gesundheitskarte oder Personalausweis) eingibt.

E.1.2 Nutzung der ePA-App

Beim Start der App erhält der Versicherter einen Überblick über die Funktionen und die Nutzungsmöglichkeiten der ePA-App. Der Versicherte kann zwischen den folgenden Anwendungen wählen:

  • Anwendung der elektronischen Patientenakte
  • Anwendung E-Rezept-Modul
  • Anwendung Organspende-Register (OGR)

Diese Anwendungen können unabhängig voneinander genutzt werden. Die Anmeldeinformationen werden dabei in die jeweilige Anwendung übernommen.

E.1.3 Nutzung der ePA

Beim ersten Start der ePA-Anwendung erhält der Versicherte einen ersten Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten seiner ePA.

In der Patientenakte in der Ansicht "Übersicht" kann der Nutzer über das Profilbild auf sein Profil zugreifen, zudem sieht er die folgenden Bereiche:

  1. Bereich Dokumente
  2. Bereich Berechtigungen
  3. Bereich Aktivitäten
  4. Bereich "Meine Einrichtungen und Praxen"

Der Versicherte kann die Krankenkasse berechtigen, die Leistungsdaten in die Patientenakte einzustellen.

Es werden die Daten gespeichert, die der Versicherte in seine digitale Patientenakte einstellt, bzw. die von Dritten dorthin hochgeladen werden. Hierbei kann es sich auch um Gesundheitsdaten nach Artikel 9 der DSGVO handeln.

E.1.4 Nutzung E-Rezept-Modul

Der Versicherte kann in der ePA-App über das E-Rezept-Modul alle elektronischen Verordnungen, die von Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten ausgestellt wurden, über den Fachdienst E-Rezept abrufen. Zusätzlich kann der Versicherte weitere Inhalte wie z. B. Medikament und Einnahmehinweise einsehen sowie mit der Apotheke kommunizieren.

E.1.5 Nutzung Organspende-Register (OGR)

Die ePA-App enthält einen Absprung zur Website des OGR. Wechselt der Nutzer aus der ePA-App in das OGR, wird die Gesundheits-ID zur Authentisierung an das Webportal weitergleitet, um die Anmeldung zu vereinfachen.

E.1.6 Profil

Über das Profilbild gelangt der Versicherte in diese Ansicht und kann dort seine Einstellungen verwalten und zum Beispiel seine Zugangsdaten ändern.
Zudem kann er unter Informationen auf die folgenden Menüpunkte zugreifen

  • Einrichtung und Zugriff auf vertretende Patientenakten
  • Über die ePA
  • Interaktive App-Demo
  • Kontakt
  • Hilfe
  • Sicherheitshinweise
  • Hinweise zur Datenerfassung
  • Zusatzfunktionen
  • App-Bericht senden

sowie unter "Rechtliche Hinweise" auf

  • Lizenzen Dritter
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Zusätzlich steht die Information zur aktuell genutzte App Version bereit.

E.2 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung für vertretende Personen

Versicherte können für Ihre Patientenakte einen oder mehrere vertretende Personen berechtigen. Die vertretende Person nutzt die eigene ePA-App seiner Krankenkasse zur Wahrnehmung der Vertretung. Bei der Einrichtung wird der Name, die E-Mail-Adresse und die Versichertennummer (KVNr) angegeben und gespeichert. Wenn die vertretende Person in der Patientenakte als Vertretung handelt, können alle technisch möglichen Aktionen anstelle des Versicherten ausgeführt werden.
Vertretende Personen können keine weiteren vertretenden Personen für die vertretene Patientenakte einrichten und auch nicht die Patientenakte für den Versicherten insgesamt löschen.

Bei der Vertretung innerhalb der ePA erfolgt eine Datenverarbeitung wie in Kapitel D1 beschrieben.

E.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Speicherung personenbezogener Daten in der ePA ist die Einwilligung des Versicherten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und Art. 9 Abs. 2 DSGVO i.V.m. §§ 342 Abs. 1, 344 Abs. 1 Satz 1 SGB V.

E.3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Datenverarbeitung ist die Nutzung des ePA durch den Versicherten zur Archivierung und Verwendung seiner individuellen Gesundheitsinformationen.

E.3.2 Dauer der Speicherung

Die Daten werden durch den Versicherten gelöscht, wenn er entscheidet, dass die in der ePA gespeicherte Daten nicht mehr benötigt werden.

E.4 Widerspruchsmöglichkeit

Die unter diesem Abschnitt beschriebenen Datenverarbeitungen sind zur Nutzung der ePA zwingend durch unseren Versicherten erforderlich. Der Versicherte kann seine Einwilligung zur Nutzung der ePA gleichwohl jederzeit widerrufen, per Entfernen des gesetzten Bestätigungshakens in der ePA-App oder schriftlich oder persönlich bei uns.

F. Kontaktvarianten

F.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

In der ePA sind diverse Kontaktkanäle enthalten, die von dem Versicherten für die elektronische Kontaktaufnahme mit uns genutzt werden können.

F.2 Chatbot

Die Beantwortung von Fragen zur ePA kann über einen automatisierten Chatbot erfolgen. Ein Chatbot ist ein digitaler Assistent, mit dem Sie durch Text- oder Spracheingabe kommunizieren können. Über den Chatbot erhalten die Versicherten Zugang zu standardisierten Supportprozessen und Leistungsinhalten des Versichertenhelpdesks (VHD) im Rahmen der ePA. Die grundsätzliche Funktionalität umfasst dabei

  • die Beantwortung von Fragen zur ePA,
  • den Dialog zur Annahme von Störungen mit Hinweis auf bestehende Störungen und der Möglichkeit, sich zu einer solchen über die Erstellung eines Tickets zu registrieren,
  • die Möglichkeit zum Übergang in einen Live-Chat-Dialog,
  • die Möglichkeit zur Platzierung eines Rückrufwunsches und
  • die Hinweisfunktion, dass hier keine Beratung zum Versicherungsverhältnis stattfindet.

Verarbeitete Daten sind hierbei die bereits vom Versicherten hinterlegten Verifikationsdaten, sowie die von ihm freiwillig, im Chatbot eingegebenen Daten. Anfragen werden im Chatbot geloggt. Eine Erfassung von Kontaktdaten sowie eine Dokumentation als Ticket erfolgt nicht.
Kann eine Frage zur ePA nicht im Chat mit dem Chatbot beantwortet werden oder benötigt der Versicherte anderweitige direkte Unterstützung - beispielsweise bei der Meldung einer Störung - besteht die Möglichkeit, diese ad hoc über einen Live-Chat anzufordern oder einen Rückrufwunsch anzugeben.


F.3 Vorgangsbearbeitungssystem (ITSM)

Alle Anfragen, welche über den Chatbot nicht gelöst werden können, werden zur weiteren Bearbeitung mit Hilfe eines sog. Vorgangsbearbeitungssystems erfasst und dokumentiert. Diese Anfragen werden persönlich von unseren Supportmitarbeitern bearbeitet.
Sollte der Versicherte diesbezüglich einen Rückruf wünschen, muss noch optional eine Telefonnummer angegeben werden.
Gegebenenfalls muss zusätzlich noch eine Vorgangsbearbeitungsnummer auf Nachfrage durch den Versicherten angegeben werden; diese wird durch das Vorgangsbearbeitungssystem automatisch erzeugt und dem Versicherten übergeben.
Sollten die gemeldeten Themen nicht durch diese Variante beantwortet werden können, wird ebenfalls automatisiert ein anlassbezogenes internes Bearbeitungsticket erstellt. Je nach Bedarf wird diese Anfrage an einen verantwortlichen Mitarbeiter weitergeleitet und - insofern diese Option durch den Versicherten gewählt wurde - ein Rückruf initiiert.
Nimmt ein Versicherten die Möglichkeit des Rückrufs wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert.
Die folgenden Daten sind durch den Versicherten einzugeben:

  • Name,
  • Kassenzugehörigkeit,
  • E-Mail-Adresse und
  • Telefonnummer.

F.4 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, da die im Rahmen der Kontaktaufnahme durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nutzungsvertrags mit dem Versicherten über die ePA erforderlich sind.

F.5 Zweck der Datenverarbeitung

Die in diesem Abschnitt beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten wird durchgeführt, um Kontaktaufnahmen unserer Versicherten bearbeiten zu können und infolgedessen den Nutzungsvertrag über die ePA mit dem Versicherten durchführen zu können.

F.6 Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und keine Aufbewahrungspflichten mehr bestehen. Dies ist der Fall, wenn die Krankenkasse entscheidet, dass spätestens drei Jahre nach Schließung des Vorgangstickets diese Daten gelöscht werden sollen.

F.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten

F.7 Speicherorte aller ePA spezifischen Daten (Tabelle)

Datenschutz Allgemein

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nutzungsbedingungen-iam

  • Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) der MAHLE BKK - Online Nutzer

    1 Anbieter

    Die MAHLE BKK , Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart, Telefonnummer: 0711 2090-9400, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., im Folgenden "Krankenkasse" genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden "Nutzer" genannt ab dem 01. Januar 2021 auf Antrag und mit Einwilligung die Nutzung einer versichertengeführten, von der Gesellschaft für Telematik zugelassenen, elektronischen Patientenakte ("ePA") gemäß § 342 Abs. 1 SGB V als Kernelement der digitalen medizinischen Anwendungen in mehreren Ausbaustufen an.

    Mit der ePA sollen den Versicherten auf Verlangen Informationen, insbesondere zu Befunden (z.B. elektronische Arztbriefe), Diagnosen (z.B. elektronische Notfalldaten), durchgeführten und geplanten Therapiemaßnahmen (z.B. der elektronische Medikationsplan) sowie zu Behandlungsberichten, für eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung für Zwecke der Gesundheitsversorgung, insbesondere zur gezielten Unterstützung von Anamnese und Befunderhebung sowie eigene Gesundheitsdaten, barrierefrei elektronisch bereitgestellt werden.
    Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung der ePA durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.


    Weitere Informationen zur Funktionsweise der ePA, zu Übertragungsmöglichkeiten von bei der Krankenkasse gespeicherten Daten in die ePA, zu Übertragungsmöglichkeiten von Behandlungsdaten in die ePA durch Leistungserbringer,zu Übertragungsmöglichkeiten von Daten aus elektronischen Gesundheitsakten in die ePA, zu dem Zugriff von Leistungserbringern auf Daten in der ePA, zur technischen Zugriffsfreigabe in die Datenverarbeitung von Leistungserbringern, zu temporär nicht bestehenden Möglichkeiten der Einwilligungsbeschränkung, zu zusätzlichen Anwendungen und deren Funktionsweise einschließlich Datenverarbeitungen, Speicherort und Zugriffsrecht, zur sicheren Nutzung von Komponenten, die den Zugriff der Versicherten auf die ePA über eine Benutzeroberfläche geeigneter Endgeräte ermöglichen sowie zu der Möglichkeit und den Voraussetzungen Daten aus der ePA freiwillig zu Forschungszwecken freizugeben können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer im während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

    2 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

    Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung der ePA in der gesetzlich vorgeschriebenen Form, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten. Die ePA ermöglicht dem Nutzer die sichere Speicherung, Übermittlung und Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten (z.B., Befunde, Laborberichte, Arztbriefe, etc.)

    3 Überlassung, Änderung und Einstellung der ePA

    3.1

    Die ePA wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt. 

    3.2

    Der Zugang zur ePA erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zur ePA erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich. 
    Der Nutzer muss die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA vorhalten. Der Nutzer muss sicherstellen, dass sein Smartphone nicht gerooted und jailbreaked wird. Vor der Nutzung der ePA vorgeschaltet ist, die Durchführung einer erfolgreichen Identifizierung des Nutzers. 
    Die erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA sind ebenfalls im Downloadbereich zu finden. 

    3.3

    Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung der ePA in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne - gesetzlich nicht vorgeschriebene - Funktionalitäten bzw. Leistungen der ePA zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert und bekommt Gelegenheit, die von ihm gespeicherten Daten aus der ePA zu exportieren.

    3.4

    Die ePA und/oder einzelne Anwendungen können infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass die ePA und/oder die angebotenen Inhalte und Anwendungen stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zur ePA oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

    4 Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf die ePA 

    4.1

    Die Registrierung und der Vertragsschluss für die ePA erfolgt in deutscher Sprache. Für die Einrichtung und Nutzung der ePA muss der Nutzer sich registrieren. Im
    Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.
    • Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, diese Nutzungsbedingungen und die ePA-Datenschutzerklärung mit weiteren Informationen zur ePA zu lesen. Der Nutzer kann die Dokumente über die dargestellten Links downloaden und speichern. Der Nutzer muss zunächst die Nutzungsbedingungen akzeptieren und die Kenntnisnahme der ePA-Datenschutzerklärung bestätigen. 
    • Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen in der ePA gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

    4.2

    Sodann wird der Zugang zur ePA freigeschaltet, die zum Zweck der Einrichtung der ePA erforderlichen administrativen personenbezogenen Stammdaten des Nutzers werden von der Krankenkasse in die ePA transferiert, und das Konto des Nutzers wird angelegt. Die Freischaltung der ePA wird dem Nutzer in der ePA elektronisch angezeigt. Mit der Bestätigung der Freischaltung der ePA durch die Krankenkasse kommt der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und der Krankenkasse auf Basis dieser Nutzungsbedingungen zustande. Dem Nutzer werden die Bestätigung des Vertragsinhalts und die wesentlichen Informationen (Vertragsbeteiligte, Vertragsdatum) zum Nutzungsvertrag, einschließlich einer Kopie der Nutzungsbedingungen überlassen, so dass der Nutzer diese gesondert abspeichern kann.

    4.3

    Mit Abschluss der Registrierung hat der Nutzer alle notwendigen Aktivitäten zum Erhalt der Authentifizierung abgeschlossen. Im Anschluss kann die Einrichtung der ePA durchgeführt werden.

    4.4

    Der Nutzer ist berechtigt, den Prozess der Registrierung jederzeit abzubrechen, im Prozess eine Stufe zurückzuspringen, den Prozess zu pausieren und später fortzusetzen. 

    5 Rechte und Pflichten des Nutzers

    5.1

    Die ePA ist eine durch den Versicherten geführte elektronische Akte. Die Nutzung der ePA ist für alle Nutzer freiwillig. Der Nutzer kann, die Einrichtung der ePA jederzeit teilweise oder vollständig widerrufen. 

    5.2

    Der Nutzer muss gegenüber der Krankenkasse vollständige Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung der Vertragsbeziehung machen und die Daten bis zur Beendigung dieses Nutzungsvertrags auf aktuellem Stand halten. Der Nutzer darf in der ePA nur Informationen speichern und verwalten, die nach bestem Wissen des Nutzers richtig sind.

    5.3

    Der Nutzer darf die ePA nur für den vorgesehenen Leistungszweck und im vereinbarten Umfang benutzen. Eine anderweitige Verwendung, insbesondere der Missbrauch von Funktionen der ePA, ist verboten. Der Nutzer darf Dritte jedoch über die Funktionen der ePA auf seine in der ePA gespeicherten Daten zugreifen lassen, soweit dies in der ePA ausdrücklich gestattet ist. Die ePA darf nicht zur Speicherung und Verwaltung von Gesundheitsdaten Dritter verwendet werden.

    5.4

    Der Nutzer muss seine Zugangsdaten, mit denen er Zugang zur ePA bekommt, Dritten gegenüber geheim halten. Der Nutzer ist für jeden Zugriff auf die ePA mit seinen Zugangsdaten verantwortlich. Der Nutzeraccount darf nicht an Dritte für den Zugriff auf die ePA weitergegeben werden.

    5.5

    Es ist verboten, die ePA für gesetzwidrige, obszöne, beleidigende oder betrügerische Handlungen zu verwenden, wie z.B. für die Verursachung oder Begünstigung eines Schadens, Kompromittierung der Integrität oder Sicherheit von Systemen oder Netzwerken, das Umgehen von Filtern, das Versenden unerwünschter, irreführender oder missbräuchlicher Nachrichten, die Verbreitung von schädlicher Software, Viren oder die Verletzung von Rechten Dritter.

    5.6

    Der Nutzer verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm in der ePA gespeicherten Inhalte. Die Krankenkasse stellt mit der ePA lediglich die technische und organisatorische Plattform für den Nutzer zur Verfügung. Die Krankenkasse hat keine Kenntnis von den Inhalten, die der Nutzer in der ePA gespeichert hat und übernimmt hinsichtlich der Inhalte keine Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben. Aus Sicht der Krankenkasse handelt es sich folglich um fremde Inhalte. Der Nutzer darf keine Inhalte in der ePA speichern, oder speichern lassen, die
    • einen Verstoß gegen rechtliche Pflichten bzw. Verbote oder behördliche Anordnungen darstellen, bzw. anderweitig illegal oder unzulässig sind;
    • andere verunglimpfen, beleidigen oder diskriminieren;
    • gewaltverherrlichend, obszön oder pornografisch sind;
    • urheberrechtswidrig sind oder einen Verstoß gegen Rechte Dritter darstellen, insbesondere darf er keine Rechte gewerblichen oder geistigen Eigentums oder der Persönlichkeit verletzen;
    • Schadsoftware, Viren oder schädigende Daten beinhalten.

    5.7 Sperrung

    Die Krankenkasse ist berechtigt, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, die Nutzung der ePA durch den Nutzer zeitweise oder dauerhaft zu sperren oder fristlos außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer die Grenzen der zulässigen Nutzung der ePA überschreitet, indem er gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht verstößt und die Krankenkasse ihn zuvor und mit angemessener Frist zur Beseitigung bzw. Unterlassung des Verstoßes aufgefordert hat. Die Krankenkasse kann zudem die ePA des Nutzers löschen, soweit ihr begründete Indizien dafür vorliegen, dass der Nutzer in Bezug auf zu löschende Daten die ePA in rechtsverletzender Weise nutzt.

    5.8 Vorgaben beim Tod eines Nutzers

    Der Tod eines Nutzers führt nicht zu einer automatischen Löschung der ePA. 
    Die Löschung der ePA nach Tod des Nutzers kann nur durch die Bevollmächtigten oder Erben mittels schriftlicher Kündigung unter Nachweis der Erbenstellung bzw. der Bevollmächtigung erfolgen oder nach Ablauf einer zeitlichen Frist von 28Tagen.
    Innerhalb dieser zeitlichen Frist muss der Erbe eine Vollmacht vorlegen, um sein Recht anzuzeigen, die Daten des Verstorbenen zu verwalten. Wird der Krankenkasse innerhalb dieser Frist keine Vollmacht vorgelegt, erfolgt gemäß Absatz 11.2.a die sofortige und unwiderrufliche Löschung der ePA.
    Wurde der Krankenkasse die Vollmacht fristgerecht vorgelegt, wird der Bevollmächtige/Erbe seitens der Krankenkasse gemäß Absatz 11.3 über die Frist informiert, in welcher er die Daten des Verstorbenen exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA sofort und unwiderruflich gelöscht.
    Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass nur er alleine zu Lebzeiten dafür sorgen kann, dass nach seinem Ableben Bevollmächtigte oder Erben Zugriff auf die verschlüsselten Daten bekommen können. Das kann der Nutzer entweder durch Erteilung einer Vollmacht z.B. durch die "Vertreterregelung" in der ePA-App ab (ab 01.01.2022) tun oder durch Hinterlegen der PIN zur eGK mit dem Testament.

    6 Nutzungsrechte 

    6.1

    Die urheberrechtlichen Nutzungsrechte stehen ausschließlich der Krankenkasse zu. Die Krankenkasse räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches, auf die Laufzeit dieses Nutzungsvertrages beschränktes Recht ein, die ePA für private, nicht kommerzielle Zwecke zur Speicherung Übermittlung und Verwaltung von eigenen Gesundheitsdaten zu nutzen.

    6.2

    Der Nutzer darf die ePA nur in dem Umfang nutzen, zu dem er durch den Nutzungsvertrag berechtigt ist und für den die ePA vorgesehen ist. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist verboten.

    6.3

    Es ist untersagt, die Software der ePA zurück zu übersetzen, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen oder zu verbreiten. Ausgenommen davon ist eine teilweise Dekompilierung zum Zwecke der Herstellung von Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software der ePA oder mit anderen Computerprogrammen unter den in § 69e Urheberrechtsgesetz angegebenen Beschränkungen. Der Nutzer ist jedoch zuvor verpflichtet, die Kassenkrasse um die notwendigen Informationen zu bitten. Erst wenn die Krankenkasse dem Nutzer die notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Zeit zur Verfügung stellt, darf er nach vorstehendem Satz 2 verfahren. 

    7 Datenschutz und Datenimport in die ePA

    7.1

    Die Krankenkasse trägt als Verantwortliche dafür Sorge, dass die Daten des Nutzers bei Bereitstellung der ePA geschützt und sicher sind. Der Nutzer bleibt während der gesamten Laufzeit dieses Nutzungsvertrags Herr über die von ihm oder auf seine Veranlassung (z.B. durch seinen Arzt) in die ePA transportierten personenbezogenen Daten. Allein der Nutzer entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert werden, wer auf die in der ePA gespeicherten Daten zugreifen darf und welche Daten wieder gelöscht werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Krankenkasse zu den Möglichkeiten der selbständigen Speicherung und Löschung von Daten in der ePA und zu den Rechten des Nutzers gegenüber der Krankenkasse  als Verantwortliche sind in der Datenschutzerklärung für die ePA geregelt. Die Krankenkasse hat zu keiner Zeit Zugriff auf die von dem Nutzer in der ePA gespeicherten Daten. 

    7.2

    Zur Datenschutzkontrolle stellt die Krankenkasse dem Nutzer auf Wunsch ab dem 01.01.2022 für bis zu drei (3) Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags Protokolldaten über die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf seine personenbezogenen Daten in der ePA zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist werden die Protokolldaten gelöscht.

    8 Gewährleistung

    8.1

    Die Krankenkasse gewährleistet die grundsätzliche Lauffähigkeit der ePA. Sie beseitigt innerhalb angemessener Zeit auftretende Fehler in der ePA und trägt dafür Sorge, dass der Nutzung der ePA keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Gewährleistung unterliegt die jeweils aktuelle, für den Nutzer verfügbare Version.

    8.2

    Gewährleistungsansprüche bestehen nicht für unerhebliche Mängel.

    8.3

    Die Krankenkasse genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie Updates im jeweiligen App-Store zum Download bereitstellt und dem Nutzer einen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

    8.4

    Eine Funktionsbeeinträchtigung der ePA, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel.

    8.5

    Der Nutzer ist verpflichtet, der Krankenkasse Mängel der ePA unverzüglich mitzuteilen. Der Nutzer wird die Krankenkasse bei der Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die Krankenkasse umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.

    8.6

    Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter Form wird keine Gewähr übernommen.

    8.7

    Stellt sich bei der Suche nach Fehlern und Fehlerursachen heraus, dass diese nicht auf einem Mangel der ePA beruhen, die ePA verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, liegt kein Mangel vor.

    8.8

    Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

    9 Haftung

    9.1

    Die Krankenkasse haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. 

    9.2

    Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Krankenkasse nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Die Krankenkasse haftet jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

    9.3

    Eine verschuldensunabhängige Haftung der der Krankenkasse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler gem. § 536a BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

    9.4

    Leistungsverzögerungen hat die Krankenkasse nicht zu vertreten bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, unvorhersehbarem Ausfall von Transportmitteln oder Energie und sonstigen unabwendbaren Ereignissen, auch soweit diese Umstände bei einem Vorlieferanten der Krankenkasse eintreten. Die Verpflichtung zur Leistungserbringung entfällt, wenn eines dieser Ereignisse zu einer von der Krankenkasse nicht zu vertretenden Unmöglichkeit führt.

    9.5

    Sofern Daten, Dateien und Informationen von Dritten stammen und durch die Krankenkasse lediglich verarbeitet werden, wird eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht übernommen.

    9.6

    Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Ansprüche nach § 284 BGB auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    9.7

    Im Falle eines Datenverlustes haftet die Krankenkasse nur, wenn der Nutzer, den in diesen Nutzungsbedingungen auferlegten Pflichten im Umgang mit den in der ePA gespeicherten Daten nachgekommen ist.
    Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzern wird zudem der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, wenn sie in der von der Krankenkasse angegebenen Art und Weise regelmäßig gesichert werden oder in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

    9.8

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für arglistig verschwiegene Mängel oder einer Garantieübernahme bleiben von diesen Haftungsregelungen unberührt.

    9.9

    § 44a TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt unberührt.

    9.10

    Eine weitergehende Haftung der Krankenkasse besteht nicht.

    9.11

    Die vorstehenden Ziffern sind auch auf Schadensersatzansprüche gegen gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen von der Krankenkasse anwendbar.

    10 Support

    Die Krankenkasse bietet den Nutzern der ePA einen Support, der allgemeine Fragen zu den Funktionen der ePA während der üblichen Bürozeiten beantwortet. Der Versicherten Helpdesk -VHD- der Krankenkasse, ist Montag bis Freitag von 07:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Die Berechtigung zum Zugriff auf den Support wird von der Krankenkasse zu Beginn der jeweiligen Supportanfrage überprüft. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Beantwortung von Fragestellungen binnen eines bestimmten Zeitraums.

    11 Kündigung, Daten-Export und Daten-Löschung

    11.1 Löschung der ePA

    Wenn der Nutzer die ePA nach dem Registrierungsprozess nicht innerhalb von 365 Tagen aktiviert wird die initial erstellte, aber noch leere ePA automatisch gelöscht .

    11.2

    Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag mit der Krankenkasse jederzeit schriftlich oder in der ePA-App, ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist kündigen und hierdurch die ePA löschen. 
    Der Nutzer kann seine Daten bis zum Ende der von ihm gewählten Kündigungsfrist exportieren. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA sofort und unwiderruflich gelöscht.

    11.3

    Die Krankenkasse kann den Nutzungsvertrag kündigen, 
    • wenn das Versicherungsverhältnis bei der Krankenkasse endet, 
    • oder die geänderten Nutzungsbedingungen gemäß Absatz 12.2 nicht akzeptiert
    • wenn der Nutzer in der App die Einwilligungserklärung für die Nutzung der ePA zurücknimmt, dann muss die ePA gemäß den Vorgaben der gematik sofort gelöscht werden. Der Nutzer wird über diese Konsequenz beim Zurücknehmen der Einwilligung in der App informiert.

    11.4

    Die Krankenkasse informiert den Nutzer über die Kündigung und räumt ihm nach Eingang der Kündigung eine Frist von 28 Tagen ein, in der der Nutzer seine Daten exportieren kann. Nach Ablauf dieser Frist wird die ePA unwiderruflich gelöscht. 

    11.5

    Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    12 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

    12.1

    Die Krankenkasse ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags zu ändern. Die Krankenkasse informiert den Nutzer über Abänderungen dieser Nutzungsbedingungen innerhalb der ePA-App. Sobald der Nutzer die geänderten Nutzungsbedingungen akzeptiert, werden die Änderungen wirksam. Diese Nutzungsbedingung gilt sowohl für den Online Zugriff über die ePA-App, als auch für den offline Zugriff außerhalb der App.

    12.2

    Der Nutzer kann die jeweils gültige Fassung der Nutzungsbedingungen über die ePA-App (unter Einstellungen -> Nutzungsbedingungen) abrufen. Sofern der Nutzer eine Abänderung der Nutzungsbedingungen nicht akzeptiert, bleiben die alten Nutzungsbedingungen in Kraft. In dem Fall ist die Krankenkasse berechtigt, den Nutzungsvertrag binnen 180 Tagen zu kündigen. 

    12.3

    Die Krankenkasse ist zudem berechtigt, diese Nutzungsbedingungen ohne Einholen des Einverständnisses des Nutzers abzuändern,
    • soweit die Abänderung der Nutzungsbedingungen für den Nutzer nur Vorteile bietet;
    • soweit sich die Abänderung lediglich auf neue Funktionen, Dienste oder Leistungsteile bezieht und die Abänderung die gültige Leistungs- und Vertragsbeziehung nicht berührt;
    • soweit die Abänderung erforderlich ist, um geltende gesetzlichen Anforderungen umzusetzen (z.B. bei Änderung der geltenden Rechtslage) und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer haben; oder
    • soweit die Krankenkasse damit einer für verbindlichen Behördenentscheidung bzw. einem verbindlichen Gerichtsurteil Folge leistet, und die Abänderung lediglich unwesentliche nachteilige Auswirkungen auf den Nutzer hat. Die Krankenkasse wird den Nutzer auf etwaige Abänderungen in der ePA-App hinweisen.

    13 Anwendbares Recht 

    13.1

    Für diese Nutzungsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.2

    Ist der Nutzer Verbraucher und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt während der Nutzung der ePA in einem anderen Staat als der Bundesrepublik Deutschland, bleiben zwingende Rechtsvorschriften dieses anderen Staates von der in Ziffer 12.1 getroffenen Rechtswahl unberührt. Verbraucher im Sinn dieser Ziffer 12 ist jede natürliche Person, die den Nutzungsvertrag zur privaten Nutzung (d.h. die Nutzung gehört größtenteils weder zu ihrer gewerblichen noch zu ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit) schließt.

    14 Salvatorische Klausel 

    Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, außer, wenn das Festhalten an den Nutzungsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine der Vertragsparteien wäre.

    15 Information und Beratung

    15.1

    Die BKK MAHLE hat eine Ombudsstelle eingerichtet. Der Nutzer kann sich während der gesamten Laufzeit des Nutzungsvertrags mit Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit der ePA an diese Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle berät den Nutzer bei allen Fragen und Problemen bei der Nutzung der ePA. Sie informiert insbesondere über das Verfahren bei der Beantragung der ePA, Ansprüche der Nutzer, die Funktionsweise und die möglichen Inhalte der ePA.

    15.2

    Der Nutzer kann die Ombudsstelle wie folgt kontaktieren:
    MAHLE BKK 
    Frau Sabrina Schmidt
    Pragstr. 26-46
    70376 Stuttgart
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Telefon: 0711 2090-9436
  • Allgemeine Nutzungsbedingungen zur Nutzung des Identifizierungs- und Access-Management-Tools der MAHLE BKK

    1 Anbieter

    Die MAHLE Betriebskrankenkasse, Pragstr. 26-46, 70376 Stuttgart, Telefonnummer: 0711 2090-9400, E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. im Folgenden „Krankenkasse“ genannt, bietet Ihren Versicherten, im Folgenden „Nutzer“ genannt die Nutzung eines individuellen und auf dem Stand der Technik befindlichen Identifizierungs- und Access-Management-Tools (nachfolgend „IAM“ genannt) an, mittels dem der Nutzer sich für diverse mobile Applikationen verifizieren und identifizieren kann.

    Mit dem IAM soll dem Nutzer eine Zugriffsteuerung für alle derzeit vorhandenen und zukünftigen elektronischen Anwendungen im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden.

    Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen ("Nutzungsbedingungen") stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Registrierung und Nutzung durch die Versicherten der Krankenkasse ("Nutzer") dar. Sie gelten zwischen Krankenkasse und den Nutzern.

    Weitere Informationen zur Funktionsweise des IAM und zu den damit verbundenen Registrierungsmöglichkeiten können dem Informationsmaterial entnommen werden, welches vom Nutzer während der gesamten Laufzeit diese Nutzungsbedingungen abgerufen werden kann.

    2 Gegenstand der Nutzungsbedingungen      

    Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die zeitweise Überlassung des IAM-Tools, durch die jeweils verantwortliche Krankenkasse an deren Versicherten.

    Bei verschiedenen Apps ist das IAM zur Identifizierung bzw. Authentisierung notwendig und ist durch den Nutzer selbstständig aus den entsprechenden App-Stores von Google und Apple als Komponente anderer Apps herunterzuladen und gemäß den Anweisungen zu installieren.

    Die technischen Voraussetzungen sind dem Informationsblatt Ihrer Krankenkasse zu entnehmen.

     

    3 Überlassung, Änderung und Einstellung des IAM

    3.1 Das IAM wird dem Nutzer der Krankenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt.

    3.2 Der Zugang zum IAM erfolgt über das Internet. Für das Vorhalten des Internetzugangs und der für den Zugang zu der für das IAM erforderlichen Hardware ist der Nutzer verantwortlich.

    3.3 Über die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen hinaus, hat der Nutzer keinen Anspruch auf Überlassung des IAM in einer bestimmten Form, in einer bestimmten Ausgestaltung oder mit bestimmten Funktionalitäten. Die Krankenkasse behält sich vor, nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen, einzelne – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Funktionalitäten bzw. Leistungen des IAM zu ändern, insbesondere Funktionen bzw. Leistungen zu erweitern, zu beschränken oder ganz oder in Teilen zu beenden. Der Nutzer wird rechtzeitig vor einer etwaigen Beendigung von Funktionen bzw. Leistungen informiert.

    3.4 Das IAM und/oder einzelne Komponenten kann infolge technischer Störungen vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Der Nutzer hat keinen Anspruch gegen die Krankenkasse darauf, dass das IAM und/oder die angebotenen Inhalte und Komponenten stets oder zu bestimmten Zeiten verfügbar sind. Die Krankenkasse ist nicht verpflichtet, den Zugang zum IAM oder bestimmten Inhalten und Anwendungen jederzeit ununterbrochen und fehlerfrei zu gewährleisten.

    4 Registrierung, Vertragsschluss, Freischaltung und Zugriff auf das IAM

    Die Registrierung und der Vertragsschluss für das IAM erfolgt grundsätzlich in deutscher Sprache. Im Rahmen des Registrierungsvorganges wird der Nutzer aufgefordert die richtigen und vollständigen Informationen zu seiner Identität einzutragen.

    4.1 Registrierungsprozess

    Am Anfang des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer die Möglichkeit, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen. Im Anschluss willigt der Nutzer in die Verwendung seiner Daten für die Registrierung ein und akzeptiert die Nutzungsbedingungen.
    Der Nutzer kann die Dokumente überhttps://bkk-mahle.de/leistungen-service/leistungen-nach-themen/digitale-leistungen/elektronische-patientenakte-epa downloaden und speichern.

    Als nächstes muss der Nutzer in die Datenverarbeitungen gegenüber der Krankenkasse datenschutzkonform einwilligen, wobei die Einwilligung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.

  • Einwilligung zur Einrichtung und Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) sowie in die Verarbeitung personenbezogener Daten

    Ja, ich willige darin ein, dass durch die MAHLE BKK zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung meiner elektronischen Patientenakte folgende personenbezogene Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum des Nutzers
    • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
    • Zusatz Meldeadresse: Anschrift
    • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
      • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
      • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
    •  IdentDataTime: (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Nutzers)
    • Schutzklasse für die Identifikation
    •  Identifizierungsverfahren
    •  Ende der Registration / Ja, oder Nein
    •  Zeitpunkt Registrationsbeginn
    • Von Ihnen individuell in die ePA eingestellte Daten

    wie folgt verarbeiten darf

    • Starten der Anwendung ePA
    • Einrichten der Einstellungen für die ePA
    •  Verwalten der gespeicherten Informationen des Nutzers

    Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung meiner elektronischen Patientenakte.

    Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung gegenüber der Kasse jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. In diesem Fall wird meine elektronische Patientenakte wieder gelöscht.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich in der Datenschutzerklärung entnehmen (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa).

  • Einwilligungserklärung IAM Online der MAHLE Betriebskrankenkasse

    Einwilligungserklärung zur Identifizierung und Authentifizierung

    Ja, ich willige darin ein, dass die durch die MAHLE Betriebskrankenkasse zur Identifizierung und Authentifizierung folgenden personenbezogenen Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:

    • Krankenversichertennummer
    • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.)
    • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
    • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
    • E-Mail-Adresse
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum des Nutzers
    • Titel
    • Namenszusatz
    • Vorsatzwort (z.Bsp.: „von“, „de“, „van“)
    • Geschlecht
    • VIP – Kennzeichen
    • IdentDataTime: (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Nutzers)
    • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
    • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
    • ICSSN
    • die Ausweisnummer des Personalausweises, des Aufenthaltstitels, der eID-Karte oder des Reisepasses,
    • je nach verwendetem Authentisierungsmittel
      • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym
      • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
    • ist NfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete, eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
    • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
    • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

    Diese erhobenen Daten werden wie folgt für die Nutzung der App zur,

    • Identifizierung des Nutzers
    • Authentifizierung des Nutzers
    • Freischaltung des Nutzers

    verwendet.

    Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Identifizierung und Authentifizierung.

    Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung jederzeit grundlos widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung kann ich an die Krankenkasse wie folgt richten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich der Datenschutzerklärung (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa) entnehmen.

     

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  • Einwilligung zur Einrichtung und Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) sowie in die Verarbeitung personenbezogener Daten

    Ja, ich willige darin ein, dass durch die MAHLE BKK zur initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung meiner elektronischen Patientenakte folgende personenbezogene Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum des Nutzers
    • Meldeadresse: Länderkennzeichen, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer
    • Zusatz Meldeadresse: Anschrift
    • je nach verwendetem Authentisierungsmittel:
      • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym.
      • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
    •  IdentDataTime: (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Nutzers)
    • Schutzklasse für die Identifikation
    •  Identifizierungsverfahren
    •  Ende der Registration / Ja, oder Nein
    •  Zeitpunkt Registrationsbeginn
    • Von Ihnen individuell in die ePA eingestellte Daten

    wie folgt verarbeiten darf

    • Starten der Anwendung ePA
    • Einrichten der Einstellungen für die ePA
    •  Verwalten der gespeicherten Informationen des Nutzers

    Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der initialen Einrichtung und anschließenden Verwaltung meiner elektronischen Patientenakte.

    Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung gegenüber der Kasse jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann. In diesem Fall wird meine elektronische Patientenakte wieder gelöscht.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich in der Datenschutzerklärung entnehmen (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa).

  • Einwilligungserklärung IAM Online der MAHLE Betriebskrankenkasse

    Einwilligungserklärung zur Identifizierung und Authentifizierung

    Ja, ich willige darin ein, dass die durch die MAHLE Betriebskrankenkasse zur Identifizierung und Authentifizierung folgenden personenbezogenen Daten von mir bzw. von meinem gesetzlichen Vertreter erhoben und verarbeitet werden dürfen. Diese Daten sind nachstehend aufgeführt:

    • Krankenversichertennummer
    • Anzahl der aktiven elektronischen Gesundheitskarten (Die Anzahl der aktiven eGK, die dem identifizierten Versicherten im eGK-System zugeordnet sind. Eine Karte gilt dabei im eGK-System als aktiv, wenn sie weder gesperrt oder logisch gelöscht ist. In der Regel ist immer nur eine eGK aktiv.)
    • Versichertenart (z. B.: Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
    • Beginn und Ende Versicherungsverhältnis
    • E-Mail-Adresse
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum des Nutzers
    • Titel
    • Namenszusatz
    • Vorsatzwort (z.Bsp.: „von“, „de“, „van“)
    • Geschlecht
    • VIP – Kennzeichen
    • IdentDataTime: (Zeitstempel für die vollzogene Identifizierung des Nutzers)
    • Schutzklasse für die Identifikation (mit oder ohne eGK)
    • Identifizierungsverfahren (z. B. in der Filiale oder Postident)
    • ICSSN
    • die Ausweisnummer des Personalausweises, des Aufenthaltstitels, der eID-Karte oder des Reisepasses,
    • je nach verwendetem Authentisierungsmittel
      • ein Pseudonym bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Dabei ruft der verwendete Anbieter erstmalig alle uns zugänglichen Daten des Personalausweises zum Personenabgleich ab und erzeugt ein Pseudonym. Jedes weitere mal erfolgt der Abgleich durch das vom Anbieter erzeugte Pseudonym
      • das Zertifikat der eGK bei Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte
    • ist NfcEgk (Dieser Wert gibt an, ob die im Aufruf bezeichnete, eGK für „Near Field Communication“ (NFC) ausgerüstet ist.)
    • istPinBriefVersandt (Dieser Wert gibt an, ob zu der im Aufruf bezeichneten eGK ein PIN-Brief versandt wurde.)
    • pinBriefVersandDatum (Zeitpunkt zu dem der PIN-Brief-Versand dem KAMS (Kartenanwendungs-managementsystem) gemeldet wurde.)

    Diese erhobenen Daten werden wie folgt für die Nutzung der App zur,

    • Identifizierung des Nutzers
    • Authentifizierung des Nutzers
    • Freischaltung des Nutzers

    verwendet.

    Die Verarbeitung meiner o.g. personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Identifizierung und Authentifizierung.

    Ich weiß, dass meine Einwilligung freiwillig erfolgt und ich meine Einwilligung jederzeit grundlos widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung kann ich an die Krankenkasse wie folgt richten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Weitere Informationen zu Art und Umfang der Datenverarbeitung kann ich der Datenschutzerklärung (https://bkk-mahle.de/datenschutz/epa) entnehmen.

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