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Besser versichert. Gesünder sein.

Für Rentnerinnen und Rentner

Genug geschuftet? Jetzt ist es an der Zeit, das Leben in vollen Zügen zu genießen. Damit Sie auch in Ihrer Rente keine Abstriche in Ihrer Krankenversicherung machen müssen, bieten wir Ihnen auch weiterhin unseren umfangreichen Leistungs- und Servicekatalog an.

Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Da es sich bei der KVdR um eine Pflichtversicherung handelt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um sich dort versichern zu können:

Sie müssen mindestens 90 % der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse, z. B. unserer BKK, als Mitglied oder Familienangehöriger, versichert gewesen sein (die sogenannte Vorversicherungszeit).

Hier ein Beispiel: Wenn Sie 40 Jahre gearbeitet haben und von den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, ist die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt.

Ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben, prüfen wir für Sie, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.

Höhe der Beiträge

Ihr monatlicher Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der MAHLE BKK zusammen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland 14,6 %. Davon wird die Hälfte (7,3 %) durch den Rentenversicherungsträger übernommen. Der aktuelle Zusatzbeitragssatz der MAHLE BKK beträgt 2024 3,25 %. Auch hiervon wird die Hälfte durch den Rentenversicherungsträger übernommen.

Art des Beitragssatzes:Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
14,60%
Individueller Zusatzbeitrag

3,25%

Sie übernehmen jeweils die Hälfte der Beiträge

Beitrag zur Pflegeversicherung für:Beitragssatz
Kinderlose
4,00%
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft
3,40%
Eltern mit 2 Kindern
3,15%
Eltern mit 3 Kindern
2,90%
Eltern mit 4 Kindern
2,65%
Eltern mit 5 und mehr Kindern
2,40%
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zwischen Ihnen und Ihrer Rentenversicherung aufgeteilt

Wichtige Hinweise

Was ist, wenn die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt sind?
Wenn Sie die erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllen, brauchen Sie auf unsere umfassenden Leistungen nicht zu verzichten. Wir bieten Ihnen in diesem Fall eine freiwillige Mitgliedschaft an.
Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung der Rentner
  • Sie waren in den letzten 12 Monaten ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
  • oder Sie waren in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
  • Denken Sie daran, uns Ihren Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende Ihrer Pflicht- oder Familienversicherung zu erklären
Höhe der Beiträge in der freiwilligen Versicherung der Rentner

Bei freiwillig versicherten Rentnern richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Höhe Ihrer Beiträge werden Ihre gesamten Einkünfte berücksichtigt. Dazu gehören neben der Rente auch Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen außerdem z. B. Mieten, Pachten, private Lebensversicherungen oder Kapitalerträge.

Der Beitrag aus Ihrer Brutto-Rente und ggf. Versorgungsbezügen wird wie bei pflichtversicherten Rentnern aus dem allgemeinen Beitragssatz ermittelt. Für Ihre sonstigen Einnahmen entrichten Sie Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz. Für 2024 beträgt dieser 16,2 %.

Zu beachten:
Die Beiträge sind von Ihnen selbst zu zahlen. Sie können von Ihrem Rentenversicherungsträger jedoch einen Beitragszuschuss erhalten.
Damit dieser zeitgleich mit Ihrer Rente beginnen kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrer Rentenantragstellung bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Der Zuschuss wird dann gemeinsam mit Ihrer Rente ausbezahlt.

Was muss ich beachten, wenn ich Rentenantragssteller*in bin?
Besteht keine anderweitige, vorrangige Versicherung und liegt auch kein Grund vor, der gegen eine Versicherung in der KVdR spricht, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag, an dem Sie den Rentenantrag stellen. Eine eventuell bestehende Familienversicherung wird durch den Rentenantrag beendet. Hier ist die Versicherung im Rahmen der KVdR vorrangig.
Muss ich als Rentenantragssteller Beiträge zahlen?
Grundsätzlich sind vom Tag der Rentenantragstellung bis zu Bewilligung der Rente von Ihnen Beiträge zu zahlen. Sie brauchen allerdings keine Beiträge zu zahlen, wenn Sie innerhalb von vier Wochen nach Tod des Ehegatten eine Witwen- oder Waisenrente (vor Vollendung des 18. Lebensjahres) beantragt haben und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hatte, oder wenn für Sie ohne die Versicherungspflicht als Rentenantragsteller eine Familienversicherung bestehen würde.
Wie hoch sind meine Beiträge?
Für Rentenantragsteller richtet sich die Beitragsbemessung wie bei freiwillig versicherten Mitglieder nach ihrer gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das gleiche gilt für Sie, wenn bei Ihnen die Rentenzahlung eingestellt wird, bis zum Ablauf des Monats, in dem die Entscheidung über den Wegfall oder Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist. Zur Beitragsberechnung wird der ermäßigte Beitragssatz in Höhe von 16,2 % (inkl. 2,2 % kassenindividueller Zusatzbeitrag) angesetzt.
Ich beziehe eine Rente aus dem Ausland. Ist diese auch beitragspflichtig?
Grundsätzlich sind Auslandsrenten auch beitragspflichtig, soweit sie aus der jeweiligen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Es ist sicherzustellen, dass Bezieher einer ausländischen Rente keine höhere Beitragslast trifft als Bezieher einer gleich hohen inländischen Rente. Aus dem Grund gilt zur Krankenversicherung ein besonderer Beitragssatz in Höhe von 8,4 % (inkl. 1,1 % hälftiger kassenindividueller Beitragssatz).
Wie bin ich versichert, wenn ich als Rentner ins Ausland ziehe?
Wenn Sie planen, Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland zu verlegen, lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Krankenversicherungsschutzes rechtzeitig von uns beraten.

Wir sind da. Versichert.

Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409

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