Für Rentnerinnen und Rentner
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Da es sich bei der KVdR um eine Pflichtversicherung handelt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, um sich dort versichern zu können:
Sie müssen mindestens 90 % der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in einer gesetzlichen Krankenkasse, z. B. unserer BKK, als Mitglied oder Familienangehöriger, versichert gewesen sein (die sogenannte Vorversicherungszeit).
Hier ein Beispiel: Wenn Sie 40 Jahre gearbeitet haben und von den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, ist die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt.
Ob Sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt haben, prüfen wir für Sie, sobald wir von Ihrem Rentenantrag erfahren.
Höhe der Beiträge
Ihr monatlicher Beitrag setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem individuellen Zusatzbeitrag der MAHLE BKK zusammen. Der allgemeine Beitragssatz beträgt für alle gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland 14,6 %. Davon wird die Hälfte (7,3 %) durch den Rentenversicherungsträger übernommen. Der aktuelle Zusatzbeitragssatz der MAHLE BKK beträgt 2024 3,25 %. Auch hiervon wird die Hälfte durch den Rentenversicherungsträger übernommen.
Art des Beitragssatzes: | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung | 14,60% |
Individueller Zusatzbeitrag | 3,25% |
Sie übernehmen jeweils die Hälfte der Beiträge |
Beitrag zur Pflegeversicherung für: | Beitragssatz |
---|---|
Kinderlose | 4,00% |
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft | 3,40% |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15% |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90% |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40% |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird zwischen Ihnen und Ihrer Rentenversicherung aufgeteilt |
Wichtige Hinweise
- Sie waren in den letzten 12 Monaten ununterbrochen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert
- oder Sie waren in den letzten 5 Jahren 24 Monate in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
- Denken Sie daran, uns Ihren Beitritt innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende Ihrer Pflicht- oder Familienversicherung zu erklären
Bei freiwillig versicherten Rentnern richtet sich der Beitrag nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Für die Höhe Ihrer Beiträge werden Ihre gesamten Einkünfte berücksichtigt. Dazu gehören neben der Rente auch Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen außerdem z. B. Mieten, Pachten, private Lebensversicherungen oder Kapitalerträge.
Der Beitrag aus Ihrer Brutto-Rente und ggf. Versorgungsbezügen wird wie bei pflichtversicherten Rentnern aus dem allgemeinen Beitragssatz ermittelt. Für Ihre sonstigen Einnahmen entrichten Sie Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz. Für 2024 beträgt dieser 16,2 %.
Zu beachten:
Die Beiträge sind von Ihnen selbst zu zahlen. Sie können von Ihrem Rentenversicherungsträger jedoch einen Beitragszuschuss erhalten.
Damit dieser zeitgleich mit Ihrer Rente beginnen kann, sollten Sie dies möglichst zusammen mit Ihrer Rentenantragstellung bei Ihrem Rentenversicherungsträger beantragen. Der Zuschuss wird dann gemeinsam mit Ihrer Rente ausbezahlt.
Wir sind da. Versichert.
Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409
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