Freiwillige Versicherung
Für wen ist die freiwillige Versicherung geeignet?
Beiträge für Berufstätige
Die Grundlage für die Berechnung Ihrer Beiträge ist ein Bruttomonatsverdienst von 5.175,00 Euro (monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2024).
Maßgebend sind folgende Beitragssätze:
Art des Beitragssatzes: | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung | 14,60% |
Individueller Zusatzbeitrag | 3,25% |
Der Arbeitnehmer übernimmt jeweils die Hälfte der Beiträge |
Beitrag zur Pflegeversicherung für: | Beitragssatz |
---|---|
Kinderlose | 4,00% |
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft | 3,40% |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15% |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90% |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40% |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt |
Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung: | Beitragssatz |
---|---|
Rentenversicherung | 18,60% |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% |
Beide Beiträge teilen Sie sich je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber |
Beiträge für Selbstständige
Als hauptberuflich Selbstständige sind Sie für sich und Ihre Krankenversicherung alleine zuständig. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, haben auch Sie die Möglichkeit, sich bei der MAHLE BKK freiwillig zu versichern. Damit sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung versichert.
Beiträge in der freiwilligen Versicherung für Selbstständige
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden grundlegend aus einem Mindestbetrag von 1.178,33 Euro (2024) berechnet. Sollte Ihr Einkommen darüber liegen, werden die Beiträge anhand Ihres tatsächlichen Einkommens berechnet - maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro – 2024). Die Berechnung erfolgt jährlich unter Vorbehalt. Das heißt, Ihre Beiträge werden jeweils anhand Ihres aktuellsten Einkommensbescheides berechnet.
Wichtige Hinweise
Denken Sie bitte daran, Ihre Steuerbescheide unverzüglich vorzulegen, damit es in der Berechnung Ihrer Beiträge nicht zu Verzögerungen kommt. Sollte der Bescheid nicht spätestens nach drei Jahren vorliegen, werden die Beiträge für das entsprechende Jahr jeweils mit dem Höchstbeitrag festgesetzt.
Neuerung seit 01.01.2024:
Wurde eine endgültige Festsetzung zum Höchstbeitrag wegen fehlendem Steuerbescheid vorgenommen, kann dies auf formlosen Antrag hin rückwirkend korrigiert werden. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bescheid über die Höchststufe gestellt werden. Zusätzlich ist der Steuerbescheid einzureichen oder ein Nachweis, dass noch kein Steuerbescheid für das entsprechende Jahr ergangen ist.
Gesetzlich oder Privat?
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Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409
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