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Besser versichert. Gesünder sein.

Freiwillige Versicherung

Die „freiwillige Versicherung“ der MAHLE BKK bietet Ihnen einen optimalen Versicherungsschutz. Nutzen Sie auch weiterhin die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für unterschiedliche Personengruppen die Möglichkeit, einer freiwilligen Versicherung.

Für wen ist die freiwillige Versicherung geeignet?

Wenn Sie als Arbeitnehmer ein regelmäßiges, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten, welches höher als 69.300 Euro (2024) ist, überschreiten Sie die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze und sind damit versicherungsfrei. In solch einem Fall haben Sie die Möglichkeit, sich auch weiterhin bei der MAHLE BKK zu versichern und in die „freiwillige Versicherung“ zu wechseln. Hierfür müssen Sie nichts weiter tun. Ihre Versicherung wird automatisch angepasst. Die Prüfung, ob Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreiten erfolgt durch Ihren Arbeitgeber.
Als hauptberuflich Selbstständige sind Sie für sich und Ihre Krankenversicherung alleine zuständig. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, haben auch Sie die Möglichkeit, sich bei der MAHLE BKK freiwillig zu versichern. Damit sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung versichert.

Beiträge für Berufstätige

Die Grundlage für die Berechnung Ihrer Beiträge ist ein Bruttomonatsverdienst von 5.175,00 Euro (monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2024).

Maßgebend sind folgende Beitragssätze:

Art des Beitragssatzes:Beitragssatz
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung
14,60%
Individueller Zusatzbeitrag

3,25%

Der Arbeitnehmer übernimmt jeweils die Hälfte der Beiträge

Beitrag zur Pflegeversicherung für:Beitragssatz
Kinderlose
4,00%
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft
3,40%
Eltern mit 2 Kindern
3,15%
Eltern mit 3 Kindern
2,90%
Eltern mit 4 Kindern
2,65%
Eltern mit 5 und mehr Kindern
2,40%
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt

Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz
Rentenversicherung
18,60%
Arbeitslosenversicherung
2,60%
Beide Beiträge teilen Sie sich je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber

Beiträge für Selbstständige

Als hauptberuflich Selbstständige sind Sie für sich und Ihre Krankenversicherung alleine zuständig. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, haben auch Sie die Möglichkeit, sich bei der MAHLE BKK freiwillig zu versichern. Damit sind Sie automatisch in der Pflegeversicherung versichert.

Beiträge in der freiwilligen Versicherung für Selbstständige

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden grundlegend aus einem Mindestbetrag von 1.178,33 Euro (2024) berechnet. Sollte Ihr Einkommen darüber liegen, werden die Beiträge anhand Ihres tatsächlichen Einkommens berechnet - maximal jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 Euro – 2024). Die Berechnung erfolgt jährlich unter Vorbehalt. Das heißt, Ihre Beiträge werden jeweils anhand Ihres aktuellsten Einkommensbescheides berechnet.

Wichtige Hinweise

Denken Sie bitte daran, Ihre Steuerbescheide unverzüglich vorzulegen, damit es in der Berechnung Ihrer Beiträge nicht zu Verzögerungen kommt. Sollte der Bescheid nicht spätestens nach drei Jahren vorliegen, werden die Beiträge für das entsprechende Jahr jeweils mit dem Höchstbeitrag festgesetzt.

Neuerung seit 01.01.2024:
Wurde eine endgültige Festsetzung zum Höchstbeitrag wegen fehlendem Steuerbescheid vorgenommen, kann dies auf formlosen Antrag hin rückwirkend korrigiert werden. Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bescheid über die Höchststufe gestellt werden. Zusätzlich ist der Steuerbescheid einzureichen oder ein Nachweis, dass noch kein Steuerbescheid für das entsprechende Jahr ergangen ist.

Gesetzlich oder Privat?

Michael Schneider
Abteilungsleiter Versicherung & Beiträge
Sollten Sie sich jetzt die Frage stellen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll wäre, sprechen Sie uns bitte an.
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