Für Familien
Als Familie stehen Sie täglich vor neuen Herausforderungen und aufregenden Abenteuern. Die Gesundheit Ihrer Liebsten hat dabei oberste Priorität. Lassen Sie uns gemeinsam für das Wohlergehen der ganzen MAHLE Familie sorgen. Die MAHLE BKK ist eine solidarische Gemeinschaft. Mit Ihrem Beitrag sorgen Sie nicht nur für Ihren eigenen Versicherungsschutz, sondern gleichzeitig auch für den Ihrer Familie. Ohne Extrakosten – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung - dies gilt auch für die Pflegeversicherung.
Für die ganze MAHLE Family
Folgende Personen/Familienmitglieder können sich beitragsfrei bei Ihnen mitversichern:
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Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
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Leibliche und adoptierte Kinder
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Stief- und Enkelkinder, wenn sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
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Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden
Wichtige Hinweise
- Das monatliche Einkommen darf die Grenze von 505 Euro (2024) nicht übersteigen
- Bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beträgt die Einkommensgrenze 538 Euro pro Monat (2024)
- Sie sind nicht versicherungsfrei [1] oder von der Versicherungspflicht befreit
- Sie üben keine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aus
[1] Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte
Ihre Kinder können unter den folgenden Voraussetzungen kostenfrei bei Ihnen mitversichert werden:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden
Eine besondere Regelung betrifft Kinder, welche unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert sind und sich nicht selbst unterhalten können. Die Behinderung muss allerding bereits zum Zeitpunkt einer laufenden Familienversicherung festgestellt worden sein.
- Einkommensnachweise bei privat versichertem Ehepartner
- Die Geburtsurkunde bei Neugeborenen oder Kindern mit anderem Nachnamen
- Schul-/ Studienbescheinigung für Kinder zwischen 23 und 25 Jahren
- Unterlagen über das Nettoeinkommen und den Nachweis über den Unterhalt vom leiblichen Elternteil bei Mitversicherung von Stiefkindern
- Bestätigung der Einrichtung über die Teilnahme bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr ohne Entgelt
- Eine Dienstbescheinigung bei Wehr- oder Zivildienst
- Ehegatten mit abweichendem Familiennamen benötigen die Heiratskurkunde als Nachweis
Wir sind da. Versichert.
Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409
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