Für Berufstätige
Egal ob frisch nach der Uni oder Ausbildung oder auch nach 30 Jahren Berufserfahrung – eine Sache bleibt immer gleich: Ihre Krankenversicherung bei der MAHLE BKK.
Als Gesundheitspartner stehen wir Ihnen seit über 70 Jahren als verlässlicher Partner zur Seite und bieten Ihnen den besten Versicherungsschutz und ein umfangreiches Leistungsangebot sowie exklusive Versorgungs- und Vorsorgeverträge.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie sich als Beschäftigte bei der MAHLE BKK versichern können
- Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen liegen unterhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (2024 - 69.300 Euro)
- Sie üben eine Beschäftigung aus und verdienen weniger als die Geringfügigkeitsgrenze (2024 – 538 Euro)
- In diesen Fällen können Sie jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zur MAHLE BKK wechseln. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung haben Sie in der Regel ein sofortiges Wahlrecht ohne Kündigungsfristen.
- Ihre jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten die Jahresarbeitsentgeltgrenzer (2024 - 69.300 Euro)
- Sie sind ab sofort krankenversicherungsfrei – Wie Ihre Versicherung nun aussieht erfahren Sie im Bereich freiwillige Mitgliedschaft
- Auch in diesem Fall können Sie mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende jederzeit zur MAHLE BKK wechseln
Höhe der Beiträge
Art des Beitragssatzes: | Beitragssatz |
---|---|
Allgemeiner Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung | 14,60% |
Individueller Zusatzbeitrag | 3,25% |
Der Arbeitnehmer übernimmt jeweils die Hälfte der Beiträge |
Beitrag zur Pflegeversicherung für: | Beitragssatz |
---|---|
Kinderlose | 4,00% |
Eltern mit 1 Kind bzw. mit Elterneigenschaft | 3,40% |
Eltern mit 2 Kindern | 3,15% |
Eltern mit 3 Kindern | 2,90% |
Eltern mit 4 Kindern | 2,65% |
Eltern mit 5 und mehr Kindern | 2,40% |
Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird ebenfalls zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber aufgeteilt |
Beiträge der Renten- und Arbeitslosenversicherung: | Beitragssatz |
---|---|
Rentenversicherung | 18,60% |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% |
Beide Beiträge teilen Sie sich je zur Hälfte mit Ihrem Arbeitgeber |
Wichtige Hinweise
Was ist bei einem Mini-Job zu beachten
Als Minijobber gehen Sie einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung nach oder sind nur kurzfristig beschäftigt.
Hierdurch werden Sie nicht versicherungspflichtig.
Voraussetzungen:
- Sie haben über das Jahr gerechnet regelmäßige Einkünfte bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2024 - 538 Euro)
- Oder sind kurzfristig (bis zu drei Monate bzw. 70 Arbeitstage) beschäftigt
Weitere Informationen zu geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigungen erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale
Wir sind da. Versichert.
Team Versicherung & Beiträge
0711 2090 8409
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